Wer muss sein Gebäude prüfen lassen?
Eigentümer und Betreiber von öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäuden tragen die Verantwortung für die Standsicherheit und Verkehrssicherheit ihrer Bauwerke. Das ergibt sich aus § 3 der Musterbauordnung sowie den §§ 823, 836 bis 838 BGB. Konkret bedeutet das: Wer ein Verwaltungsgebäude, eine Schule, einen Kindergarten, eine Sporthalle, ein Schwimmbad, ein Einkaufszentrum oder eine Produktionshalle besitzt oder betreibt, muss regelmäßig überprüfen lassen, ob das Tragwerk und die Gebäudesubstanz noch sicher sind.
Im Schadensfall haftet der Eigentümer persönlich, wenn er seiner Instandhaltungs- und Prüfpflicht nicht nachgekommen ist. Versicherungen können in solchen Fällen ihre Leistungen verweigern.
Was ist die VDI 6200?
Die Richtlinie VDI 6200 des Vereins Deutscher Ingenieure regelt die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken. Sie gilt für bauliche Anlagen aller Art – mit Ausnahme von Brücken und Tunneln, die unter DIN 1076 fallen.
Die Richtlinie definiert Prüfintervalle, Schadensfolgeklassen (CC 1 bis CC 3) und Robustheitsklassen (RC 1 bis RC 4), anhand derer ermittelt wird, wie häufig und wie intensiv ein Gebäude geprüft werden muss. Die Erstfassung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde als Reaktion auf den Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall (2006) entwickelt – ein tragisches Unglück, das die Notwendigkeit systematischer Bauwerksprüfungen im Hochbau deutlich machte.
Unsere Leistungen im Überblick
Unsere qualifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden führen Bauwerksprüfungen gemäß VDI 6200 durch – bundesweit und vor Ort. Je nach Anforderung bieten wir:
Inspektion (durch fachkundige Person) Visuelle Überprüfung des Tragwerks gemäß Checkliste Anhang D der VDI 6200 – ohne technische Prüfhilfsmittel. Geeignet als regelmäßige Kontrollmaßnahme für Gebäude der Schadensfolgeklasse CC 2 (z. B. Bürogebäude, Sporthallen, Schulen) im Turnus von 4 bis 5 Jahren.
Eingehende Überprüfung (durch besonders fachkundige Person) Umfassende Prüfung aller maßgebenden Tragwerksteile – auch schwer zugänglicher Bereiche – im Sinne einer Schwachstellensuche. Bei Bedarf einschließlich Materialentnahmen und Feststellung von Restfestigkeiten. Empfohlen im Turnus von 12 bis 15 Jahren für CC-2-Bauwerke.
Gutachterliche Stellungnahme Dokumentation aller Feststellungen mit Fotodokumentation, Bewertung der Mängel nach Standsicherheit (S), Verkehrssicherheit (V) und Dauerhaftigkeit (D) sowie Ermittlung einer verständlichen Zustandsnote für Ihr Gebäude.
Maßnahmenempfehlung Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen mit Priorisierung und Kostenschätzung für die Instandsetzung.
Für welche Gebäude ist die Prüfung relevant?
Die VDI 6200 deckt sämtliche Hochbauwerke ab. Typische Prüfobjekte sind:
- Verwaltungs- und Bürogebäude
- Schulen und Kindergärten
- Sporthallen und Schwimmbäder
- Einkaufszentren und Verbrauchermärkte
- Produktions- und Lagerhallen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Hotels und Beherbergungsstätten
- Parkhäuser und Tiefgaragen
- Hochhäuser und Türme
- Vorgehängte Fassaden und großflächige Überdachungen
Auch Ein- und Mehrfamilienhäuser fallen grundsätzlich in den Geltungsbereich (Schadensfolgeklasse CC 1), werden dort aber mit geringeren Anforderungen behandelt.
Ihre Vorteile
Qualifizierte Prüfung vor Ort Ein erfahrener Sachverständiger für Schäden an Gebäuden prüft Ihr Bauwerk systematisch nach den Vorgaben der VDI 6200.
Betreiberpflicht erfüllen Mit einer dokumentierten Bauwerksprüfung kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und minimieren persönliche Haftungsrisiken.
Klare Zustandsbewertung Sie erhalten eine verständliche Zustandsnote für Ihr Gebäude – vergleichbar mit einer Schulnote – und wissen sofort, wo Handlungsbedarf besteht.
Bundesweite Verfügbarkeit Dank unseres Netzwerks aus über 500 Sachverständigen sind wir schnell und regional vor Ort.
Preis
Die Kosten einer Bauwerksprüfung nach VDI 6200 richten sich nach Größe, Typ und Komplexität des Bauwerks sowie dem gewünschten Prüfumfang (Inspektion oder eingehende Überprüfung). Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot: info@bauexperts-guttenberg.de
Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage klären wir den Prüfumfang und erstellen ein individuelles Angebot. Unser Sachverständiger sichtet vorab vorhandene Planunterlagen und alte Prüfberichte, führt die örtliche Bauwerksprüfung durch und dokumentiert alle Feststellungen. Im Anschluss erhalten Sie eine gutachterliche Stellungnahme mit Zustandsbewertung und Maßnahmenempfehlungen.
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei)
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Guttenberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Guttenberg kommen bzw. sich nicht in Guttenberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Guttenberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Geschichte der Gemeinde Guttenberg ist eng verknüpft mit der Geschichte der Guttenberger Adelsfamilie. Sie war seit der Gründung bis 1848 die prägende Kraft der Gemeinde und ihrer Bewohner. 1148 wurde erstmals ein Familienmitglied derer von Guttenberg erwähnt. Es war Gundeloh von Plassenberg, ein Ministerialer des Grafen Berthold von Andechs auf der Plassenburg ob Kulmbach. Die Familie hatte damals ihren Grundbesitz hauptsächlich in den Bereichen Wolfskehle und Fischergasse, die der Stadtmauer von Kulmbach vorgelagert waren. Weiter verfügten sie über Streubesitz bis nach Kupferberg und in Melkendorf, wo sie auch das Patronatsrecht für die Pfarrkirche vom Würzburger Bischof zu Lehen hatten. Vermutlich lag ihr Stammsitz am Zusammenfluss von Weißem und Roten Main, dem Steinenhaus. Um 1250 teilte sich die Familie in 2 Linien und 1239 wird erstmals belegt, dass sich ein Teil den Namen Henlein gab. Die Henlein-Linie schloss sich eng an die Herren auf der Plassenburg, da ihr Besitz zu gering und zu nahe an der Plassenburg lag, um eine eigene adelige Herrschaft zu bilden. Die andere Familie konnte mit Willebrand von Plassenberg das Gebiet zwischen Untersteinach und Neuensorg von den edelfreien Walpoten, einem ehemals bedeutsamen Geschlecht erwerben, weil diese aufgrund ihres Machtverfalls zum Verkauf gezwungen waren.
Einige herrschaftliche Gebäude der Adelsfamilie Guttenberg prägen das Erscheinungsbild der Gemeinde. Hervorstechend ist das prominent gelegene Schloss Guttenberg, sowie das Untere Schloss, von dem noch das Hauptgebäude am Bienengarten Nr. 2 erhalten ist. Erbauer der Burg war, mit Zustimmung von Bischof Wulfing, Heinrich von Plassenberg, der den Besitz aller bisherigen Familienlinien auf sich vereinigen konnte. Er gilt als der Stammvater aller von Guttenberg und gelobte, für sich und seine Erben, mit der Burg, den Bischof und die Bamberger Kirche in aller Not und zu jeder Zeit zu respektieren.
Der Guttenberger Adelsfamilie ist es gelungen, über die Jahrhunderte hinweg ihren Besitz zu erhalten. Am Ortseingang erstrahlt ihr Schloss auf der Anhöhe eingebettet in prächtigem Laubwald.
Im Jahr 1951 beantragten die 120 Einwohner des Ortsteiles Neuguttenberg die Umgemeindung nach Traindorf. Bei einer Abstimmung stimmten 80 % für die Umgliederung. Am 1. Januar 1964 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Gebietsänderung.
Guttenberg ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach. Mit weniger als 500 Einwohnern ist es die kleinste selbständige Gemeinde in Oberfranken. Die Gemeinde Guttenberg liegt am Südostrand des Naturparks Frankenwald.
Die Gemeinde Guttenberg hat gemeinsam mit der Gemeinde Untersteinach im Jahr 2007 in Untersteinach, Am Bühl 8 eine moderne Kindertagesstätte, bestehend aus Kindergarten und Hort, errichtet. Im Jahr 2009 wurde dann noch eine Kinderkrippe an das bestehende Gebäude angebaut.
Wichtige Anlaufstellen:
Gemeindekanzlei Guttenberg:
Tel.: 09225/283
Fax: 09225/9515-30
E-Mail: poststelle@gemeinde-guttenberg.de
Erster Bürgermeister: Tel. 09225/6322
Herr Eugen Hain
Unsere Dienstleistung Bauwerksprüfung nach VDI 6200 bieten wir u.a. auch hier an:
- Grafengehaig
- Guttenberg
- Harsdorf
- Himmelkron
- Kasendorf
- Ködnitz
- Kupferberg
- Ludwigschorgast
- Mainleus
- Marktleugast
- Marktschorgast
- Neudrossenfeld
- Neuenmarkt
- Presseck
- Rugendorf
- Stadtsteinach
- Thurnau
- Trebgast
- Untersteinach
- Wirsberg
- Wonsees
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