Restnutzungsdauergutachten für Immobilien - Guttenberg

Kürzere Nutzungsdauer nachweisen und erhebliche Steuervorteile realisieren

  • Finanzielle Vorteile durch beschleunigte Abschreibung
  • Geprüfte Gutachten nach den Maßstäben des Finanzministeriums
  • Qualifizierte Sachverständige
Preis: ab 1.299,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Restnutzungsdauergutachten für Immobilien - Kürzere Nutzungsdauer nachweisen und erhebliche Steuervorteile realisieren
Restnutzungsdauergutachten für Immobilien - Guttenberg

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten und warum ist es so wichtig?

Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächlich verbleibende Nutzungsdauer einer Immobilie und ermöglicht so eine gezielte Anpassung der Abschreibung (AfA) gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Besonders für Eigentümer und Investoren kann eine verkürzte Restnutzungsdauer steuerliche Vorteile bieten, da sie die Möglichkeit eröffnet, den Wertverlust schneller und realistischer abzuschreiben.

Hintergrund

Mit Urteil vom 28. Juli 2021 – IX R 25/19, BFH/NV 2022 S. 108, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach § 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, soweit daraus Rückschlüsse auf die maßgeblichen Determinanten (z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen) möglich sind.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen


Das vollständige Schreiben des Bundesministerium der Finanzen, welches die Anwendung dieser Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung regelt, können Sie hier herunterladen:
BMF-Schreiben (257 KB)


Vorteile eines Restnutzungsdauergutachtens mit Bauexperts:

  • Finanzielle Vorteile durch beschleunigte Abschreibung
    Eine realistisch angepasste Restnutzungsdauer kann Ihnen eine höhere jährliche Abschreibung ermöglichen und somit Ihre Steuerlast effektiv senken.
  • Geprüfte Gutachten nach den Maßstäben des Finanzministeriums
    Unsere Gutachten richten sich nach den vom Bundesfinanzministerium vorgegebenen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Abnutzung, und können als Grundlage für steuerliche Nachweise dienen.
  • Qualifizierte Sachverständige
    Unsere Sachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt oder gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und gewährleisten höchste Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei der Bewertung Ihrer Immobilie.


Gutachtenumfang und Leistungsbeschreibung

Das Restnutzungsdauergutachten von Bauexperts umfasst:

  • Analyse der Tragstruktur und Bausubstanz: Untersuchung der Tragstruktur, einschließlich Dach, tragender Wände, Geschossdecken und Fundament, um die technische und wirtschaftliche Restnutzungsdauer fundiert einzuschätzen.
  • Darstellung der Nutzungseinschränkungen: Dokumentation und Bewertung aller baulichen und wirtschaftlichen Einflüsse, die die Nutzungsdauer begrenzen, wie z. B. Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
  • Berücksichtigung möglicher Nachfolgenutzung: Ermittlung und Einschätzung einer möglichen Nachfolgenutzung des Gebäudes, um die Restnutzungsdauer realistisch und fundiert zu begründen.
  • Einhaltung der AfA-Richtlinien: Das Gutachten orientiert sich an den Vorgaben vom Bundesministerium für Finanzen und erfüllt die Anforderungen der Anwendungsregelung für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Eine abschließende Entscheidung über die Anerkennung liegt jedoch im Ermessen der Finanzbehörden.


So läuft der Prozess eines Restnutzungsdauergutachtens ab

Ein Restnutzungsdauergutachten erfordert keine komplizierten Vorbereitungen. Der Prozess ist einfach und strukturiert:

Schritt 1: Kostenloses telefonisches Erstgespräch mit dem Sachverständigen

In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre individuellen Anforderungen und Fragen. Gemeinsam mit einem unserer qualifizierten Sachverständigen besprechen Sie die Details Ihrer Immobilie und den Umfang des gewünschten Gutachtens.

Schritt 2: Ortstermin und Begutachtung der Immobilie

Unsere Sachverständigen führen einen detaillierten Vor-Ort-Termin durch, bei dem die baulichen und technischen Gegebenheiten der Immobilie erfasst und dokumentiert werden. Diese persönliche Begutachtung bildet die Grundlage für eine fundierte und präzise Bewertung der Restnutzungsdauer.

Schritt 3: Erstellung und Versand des Gutachtens

Nach der umfassenden Analyse und Bewertung wird das Gutachten erstellt, welches die maßgeblichen Determinanten wie technischen Zustand, wirtschaftliche Faktoren und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Das fertige Gutachten wird Ihnen anschließend postalisch oder auf Wunsch digital zugesendet.

Kosten Restnutzungsdauergutachten

Unsere Restnutzungsdauergutachten bieten wir Ihnen ab 1.299 EUR an. Für ein detailliertes Angebot und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was genau ist eine Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer gibt an, wie lange ein Gebäude unter Berücksichtigung von Abnutzung, baulichem Zustand und wirtschaftlichen Faktoren voraussichtlich noch genutzt werden kann.

2. Warum sollte ich ein Restnutzungsdauergutachten erstellen lassen?

Ein solches Gutachten kann Ihnen ermöglichen, eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer Ihres Gebäudes steuerlich geltend zu machen, was Ihre jährliche Abschreibung erhöhen und damit Ihre Steuerlast senken kann.

3. Kann die Erstellung eines Gutachtens garantieren, dass das Finanzamt die Restnutzungsdauer anerkennt?

Nein, die endgültige Entscheidung über die Anerkennung liegt im Ermessen der Finanzbehörden. Unsere Gutachten orientieren sich jedoch an den maßgeblichen Richtlinien und dienen als fundierte Grundlage für eine steuerliche Anerkennung. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, muss die Anerkennung gegebenenfalls gerichtlich erstritten werden.

4. Wer erstellt das Gutachten bei Bauexperts?

Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ist durch Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden sind, zu erbringen.

5. Welche Faktoren beeinflussen die Restnutzungsdauer eines Gebäudes?

Die Restnutzungsdauer wird durch mehrere Faktoren beeinflusst, darunter technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung sowie rechtliche Gegebenheiten, die die Nutzungsdauer begrenzen können.

6. Wie lange dauert die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens?

Die Dauer der Erstellung hängt von der Komplexität der Immobilie ab. In der Regel benötigen wir nach der Besichtigung und Prüfung der Unterlagen einige Wochen, um das Gutachten fertigzustellen.

7. Welche Kosten fallen für ein Restnutzungsdauergutachten an?

Die Kosten für ein Restnutzungsdauergutachten beginnen bei 1.299 EUR. Der finale Preis hängt vom Umfang und der Komplexität des Gutachtens ab.

8. Kann das Gutachten für alle Arten von Immobilien erstellt werden?

Grundsätzlich ja. Wir bewerten sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien. Je nach Gebäudetyp können spezielle Anforderungen und Kriterien berücksichtigt werden.

9. Muss das Gebäude vor der Gutachtenerstellung besichtigt werden?

Ja, eine Besichtigung des Gebäudes ist erforderlich, um alle relevanten Faktoren, die die Restnutzungsdauer beeinflussen, fundiert und nachvollziehbar beurteilen zu können. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Anbietern, die ohne Ortstermin Gutachten erstellen oder günstige Lockangebote für Formulargutachten anbieten. Wir sind der Überzeugung, dass solche Gutachten einer fachlichen Überprüfung nicht standhalten und vom Finanzamt abgelehnt werden können.


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Wenn Sie eine ältere Immobilie besitzen und Ihre Abschreibungsmöglichkeiten optimieren möchten, nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Ersteinschätzung. In einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre individuellen Anforderungen und Fragen. Gemeinsam mit einem unserer qualifizierten Sachverständigen besprechen Sie die Details Ihrer Immobilie und den Umfang des gewünschten Gutachtens.


Über uns – Ihre Experten für Immobilienbewertungen und Gutachten

Wir sind eine erfahrene Sachverständigenorganisation, die sich auf Immobilienbewertungen und Restnutzungsdauergutachten spezialisiert hat. Unsere Gutachten werden von qualifizierten Sachverständigen erstellt und erfüllen alle Anforderungen des Finanzamts. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Immobilienbewertung bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihnen helfen, das Beste aus Ihrer Immobilie herauszuholen.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Guttenberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Guttenberg kommen bzw. sich nicht in Guttenberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Guttenberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Die Geschichte der Gemeinde Guttenberg ist eng verknüpft mit der Geschichte der Guttenberger Adelsfamilie. Sie war seit der Gründung bis 1848 die prägende Kraft der Gemeinde und ihrer Bewohner. 1148 wurde erstmals ein Familienmitglied derer von Guttenberg erwähnt. Es war  Gundeloh von Plassenberg, ein Ministerialer des Grafen Berthold von Andechs auf der Plassenburg ob Kulmbach. Die Familie hatte damals ihren Grundbesitz hauptsächlich in den Bereichen Wolfskehle und Fischergasse, die der Stadtmauer von Kulmbach vorgelagert waren. Weiter verfügten sie über Streubesitz bis nach Kupferberg und in Melkendorf, wo sie auch das Patronatsrecht für die Pfarrkirche vom Würzburger Bischof zu Lehen hatten. Vermutlich lag ihr Stammsitz am Zusammenfluss von Weißem und Roten Main, dem Steinenhaus. Um 1250 teilte sich die Familie in 2 Linien und 1239 wird erstmals belegt, dass sich ein Teil den Namen Henlein gab. Die Henlein-Linie schloss sich eng an die Herren auf der Plassenburg, da ihr Besitz zu gering und zu nahe an der Plassenburg lag, um eine eigene adelige Herrschaft zu bilden. Die andere Familie konnte mit Willebrand von Plassenberg das Gebiet zwischen Untersteinach und Neuensorg von den edelfreien Walpoten, einem ehemals bedeutsamen Geschlecht erwerben, weil diese aufgrund ihres Machtverfalls zum Verkauf gezwungen waren.

    Einige herrschaftliche Gebäude der Adelsfamilie Guttenberg prägen das Erscheinungsbild der Gemeinde. Hervorstechend ist das prominent gelegene Schloss Guttenberg, sowie das Untere Schloss, von dem noch das Hauptgebäude am Bienengarten Nr. 2 erhalten ist. Erbauer der Burg war, mit Zustimmung von Bischof Wulfing, Heinrich von Plassenberg, der den Besitz aller bisherigen Familienlinien auf sich vereinigen konnte. Er gilt als der Stammvater aller von Guttenberg und gelobte, für sich und seine Erben, mit der Burg, den Bischof und die Bamberger Kirche in aller Not und zu jeder Zeit zu respektieren.

    Der Guttenberger Adelsfamilie ist es gelungen, über die Jahrhunderte hinweg ihren Besitz zu erhalten. Am Ortseingang erstrahlt ihr Schloss auf der Anhöhe eingebettet in prächtigem Laubwald.

    Im Jahr 1951 beantragten die 120 Einwohner des Ortsteiles Neuguttenberg die Umgemeindung nach Traindorf. Bei einer Abstimmung stimmten 80 % für die Umgliederung. Am 1. Januar 1964 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Gebietsänderung.

    Guttenberg ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach. Mit weniger als 500 Einwohnern ist es die kleinste selbständige Gemeinde in Oberfranken. Die Gemeinde Guttenberg liegt am Südostrand des Naturparks Frankenwald.

    Die Gemeinde Guttenberg hat gemeinsam mit der Gemeinde Untersteinach im Jahr 2007 in Untersteinach, Am Bühl 8 eine moderne Kindertagesstätte, bestehend aus Kindergarten und Hort, errichtet. Im Jahr 2009 wurde dann noch eine Kinderkrippe an das bestehende Gebäude angebaut.

    Wichtige Anlaufstellen:

    Gemeindekanzlei Guttenberg:

    Tel.:    09225/283

    Fax:    09225/9515-30

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Erster Bürgermeister:                Tel. 09225/6322

    Herr Eugen Hain


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Jürgen Zimmermann Guttenberg

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