Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der Sanierungsfahrplan ist ein wichtiges Instrument des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Planung energetischer Sanierungen von Bestandsgebäuden. Er bietet Eigentümern eine strukturierte Vorgehensweise mit zeitlichen Abläufen und konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Der Fahrplan umfasst eine Zustandsanalyse, definiert Sanierungsziele und erstellt einen Umsetzungszeitplan. Zudem wird ein Förderbonus gewährt, um die Umsetzung zu unterstützen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentraler Bestandteil der Energieberatung. Er hilft dabei, die Ergebnisse der Beratung strukturiert darzustellen und zeigt klare Handlungsempfehlungen zur schrittweisen energetischen Verbesserung eines Gebäudes. Der iSFP erleichtert den Beratungsprozess und unterstützt Eigentümer dabei, sinnvolle Sanierungsmaßnahmen zu planen und von staatlichen Förderungen zu profitieren.
Welche Vorteile bietet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen. Zudem profitieren Sie von finanziellen Vorteilen, wie einem zusätzlichen Bonus von 5 % auf Renovierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und einer erhöhten maximalen Fördersumme pro Wohneinheit und Jahr von 30.000 EUR auf 60.000 EUR. Ohne iSFP würden Sie bei einer Investition von 60.000 EUR nur 4.500 EUR Förderung erhalten, während Sie mit einem iSFP eine Förderung von 12.000 EUR bekommen können.
Wie läuft die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ab?
Der Prozess des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bei Bauexperts verläuft in vier Schritten:
- Schritt 1: Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie umgehend ein unverbindliches und detailliertes Angebot für die professionelle Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans.
- Schritt 2: Wir erfassen die relevanten Daten Ihrer Immobilie. Mithilfe von Bauplänen und einem Vor-Ort-Termin erstellen wir ein detailliertes 3D-Modell.
- Schritt 3: Basierend auf diesen Daten entwickeln wir Ihren staatlich geförderten Sanierungsfahrplan und zeigen Ihnen konkrete Maßnahmen zur Reduzierung Ihrer Energiekosten auf.
- Schritt 4: In einem abschließenden Gespräch mit unseren Energieeffizienz-Experten haben Sie die Möglichkeit, alle Fragen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, den Investitionskosten und den möglichen Förderungen zu klären.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim individuellen Sanierungsfahrplan?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen bietet umfassende Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Die wichtigsten Fakten zur Förderung sind:
- Zweck: Energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern.
- Voraussetzungen: Der Förderantrag muss vor Bau- oder Sanierungsbeginn gestellt werden, und das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
- Höhe des Zuschusses: Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit sowie bis zu 21.000 € zusätzlich für die Heizungsförderung.
- Ergänzungskredit: Zinsvergünstigte Kredite bis zu 120.000 € verfügbar.
- Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der förderfähigen Kosten.
Förderungen für spezifische Maßnahmen durch iSFP:
Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass Einzelmaßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden, einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % erhalten können. Dies gilt für:
Gebäudehülle:
- Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Austausch von Fenstern und Außentüren: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen: 20 % der förderfähigen Kosten.
Anlagentechnik:
- Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Installation von digitalen Systemen zur energetischen Verbrauchsoptimierung: 20 % der förderfähigen Kosten.
Heizungsoptimierung:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz, wie der Austausch von Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen: 20 % der förderfähigen Kosten.
- Dämmung von Rohrleitungen und Mess-, Steuer- und Regelungstechniken: 20 % der förderfähigen Kosten.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
- Wärmepumpen, Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Zusätzlich können im Rahmen dieser Maßnahmen auch Umfeldmaßnahmen gefördert werden, die für die Durchführung und Funktionstüchtigkeit der energetischen Maßnahmen notwendig sind. Beispiele für förderfähige Umfeldmaßnahmen sind:
- Dämmung von Außenwänden:
- Auf- und Abbau von Gerüsten
- Entfernen von alten Verputzen oder Fassadenmaterialien
- Außenputz- und Malerarbeiten
- Neuanbringung von Fassadenverkleidungen (z. B. Klinker, Stein)
- Erneuerung der Abdichtungen rund um Fenster
- Austausch von Fenstern und Außentüren:
- Ausbau und Entsorgung alter Fenster und Türen
- Abdichtung der Anschlussfugen
- Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster oder Türen
- Putz- und Malerarbeiten im Bereich der Fenster oder Türen
- Erneuerung von Fensterbänken und Rollladenkästen
- Dämmung von Dach und Geschossdecken:
- Abbrucharbeiten (alte Dämmungen, Dacheindeckung)
- Einbau von Dampfsperren und luftdichten Schichten
- Neueindeckung des Daches (Dachziegel, Dachpappe)
- Verkleidung der gedämmten Dachflächen (z. B. Gipskartonplatten)
- Maßnahmen zur Schalldämmung und Wärmebrückenreduktion
- Heizungsoptimierung:
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Dämmung von Rohrleitungen
- Austausch von Umwälzpumpen
- Bauliche Maßnahmen an Heiz- und Technikräumen
- Erneuerung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik):
- Abbau und Entsorgung alter Heizungsanlagen
- Installation und Anschluss von Wärmeerzeugern (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen)
- Bauliche Anpassungen an Heiz- und Technikräumen (z. B. Dämmung, Platz für neue Anlagen)
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Verlegung und Dämmung von Heizungsrohren
- Installation von Abgassystemen und Schornsteinen
- Einbau von Wärmespeichern
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung der Anlagenbetreiber
Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Fördermittel-Rechner!
Mit unserem kostenlosen Fördermittel-Rechner erfahren Sie schnell und unkompliziert, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen und Förderungen für Ihre Immobilie in Frage kommen, wie viel Energiekosten Sie dadurch sparen und wie die Sanierung Ihren Immobilienwert steigert.
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Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Brauche ich immer einen Energieberater für meine Sanierung?
Ein Energieberater ist nicht in allen Fällen zwingend erforderlich. Wenn Sie lediglich Sanierungsarbeiten ohne Fördermittel planen, können Sie theoretisch darauf verzichten. Allerdings hilft ein Energieberater auch hier, die Energieeffizienz zu steigern und langfristig Kosten zu senken. Möchten Sie jedoch staatliche Förderungen beantragen oder einen Energieausweis erstellen lassen, ist die Beratung durch einen qualifizierten Experten unverzichtbar.
Sollte ich einen Sanierungsfahrplan vor dem Austausch meiner Heizung erstellen lassen?
Es ist sehr empfehlenswert, vor der Erneuerung der Heizung einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, da dieser eine umfassende Bewertung der energetischen Potenziale Ihres Gebäudes bietet. So können Sie sicherstellen, dass alle Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt sind und die größtmöglichen Energieeinsparungen erzielt werden.
Müssen die Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, um Fördermittel zu erhalten?
Nein, es ist nicht notwendig, alle vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umzusetzen. Sie können auch einzelne Maßnahmen auswählen und diese fördern lassen, unabhängig von der Reihenfolge, in der sie umgesetzt werden.
Wann ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll?
Ein iSFP ist besonders sinnvoll, wenn Sie ein älteres Gebäude energetisch modernisieren möchten und eine fundierte Analyse der besten Maßnahmen benötigen. Der Plan zeigt Ihnen detailliert, welche Schritte langfristig die meisten Energieeinsparungen bringen und wie Sie die Sanierung in Etappen oder als Gesamtpaket angehen können.
Wer darf einen Sanierungsfahrplan erstellen?
Nur zertifizierte und zugelassene Energieberater sind berechtigt, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Diese Fachleute verfügen über das notwendige Know-how, um fundierte Empfehlungen zu geben und Ihnen bei der Beantragung von Fördermitteln zu helfen.
Lohnt sich die Investition in einen Sanierungsfahrplan finanziell?
Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan sind durch die staatliche Förderung häufig gering und zahlen sich schnell aus. Die präzise Planung der Maßnahmen führt zu effizienteren Sanierungen und ermöglicht es, zusätzliche Fördermittel zu nutzen, wodurch sich die Investition rasch amortisiert.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Guttenberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Guttenberg kommen bzw. sich nicht in Guttenberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Guttenberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Geschichte der Gemeinde Guttenberg ist eng verknüpft mit der Geschichte der Guttenberger Adelsfamilie. Sie war seit der Gründung bis 1848 die prägende Kraft der Gemeinde und ihrer Bewohner. 1148 wurde erstmals ein Familienmitglied derer von Guttenberg erwähnt. Es war Gundeloh von Plassenberg, ein Ministerialer des Grafen Berthold von Andechs auf der Plassenburg ob Kulmbach. Die Familie hatte damals ihren Grundbesitz hauptsächlich in den Bereichen Wolfskehle und Fischergasse, die der Stadtmauer von Kulmbach vorgelagert waren. Weiter verfügten sie über Streubesitz bis nach Kupferberg und in Melkendorf, wo sie auch das Patronatsrecht für die Pfarrkirche vom Würzburger Bischof zu Lehen hatten. Vermutlich lag ihr Stammsitz am Zusammenfluss von Weißem und Roten Main, dem Steinenhaus. Um 1250 teilte sich die Familie in 2 Linien und 1239 wird erstmals belegt, dass sich ein Teil den Namen Henlein gab. Die Henlein-Linie schloss sich eng an die Herren auf der Plassenburg, da ihr Besitz zu gering und zu nahe an der Plassenburg lag, um eine eigene adelige Herrschaft zu bilden. Die andere Familie konnte mit Willebrand von Plassenberg das Gebiet zwischen Untersteinach und Neuensorg von den edelfreien Walpoten, einem ehemals bedeutsamen Geschlecht erwerben, weil diese aufgrund ihres Machtverfalls zum Verkauf gezwungen waren.
Einige herrschaftliche Gebäude der Adelsfamilie Guttenberg prägen das Erscheinungsbild der Gemeinde. Hervorstechend ist das prominent gelegene Schloss Guttenberg, sowie das Untere Schloss, von dem noch das Hauptgebäude am Bienengarten Nr. 2 erhalten ist. Erbauer der Burg war, mit Zustimmung von Bischof Wulfing, Heinrich von Plassenberg, der den Besitz aller bisherigen Familienlinien auf sich vereinigen konnte. Er gilt als der Stammvater aller von Guttenberg und gelobte, für sich und seine Erben, mit der Burg, den Bischof und die Bamberger Kirche in aller Not und zu jeder Zeit zu respektieren.
Der Guttenberger Adelsfamilie ist es gelungen, über die Jahrhunderte hinweg ihren Besitz zu erhalten. Am Ortseingang erstrahlt ihr Schloss auf der Anhöhe eingebettet in prächtigem Laubwald.
Im Jahr 1951 beantragten die 120 Einwohner des Ortsteiles Neuguttenberg die Umgemeindung nach Traindorf. Bei einer Abstimmung stimmten 80 % für die Umgliederung. Am 1. Januar 1964 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Gebietsänderung.
Guttenberg ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach. Mit weniger als 500 Einwohnern ist es die kleinste selbständige Gemeinde in Oberfranken. Die Gemeinde Guttenberg liegt am Südostrand des Naturparks Frankenwald.
Die Gemeinde Guttenberg hat gemeinsam mit der Gemeinde Untersteinach im Jahr 2007 in Untersteinach, Am Bühl 8 eine moderne Kindertagesstätte, bestehend aus Kindergarten und Hort, errichtet. Im Jahr 2009 wurde dann noch eine Kinderkrippe an das bestehende Gebäude angebaut.
Wichtige Anlaufstellen:
Gemeindekanzlei Guttenberg:
Tel.: 09225/283
Fax: 09225/9515-30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Erster Bürgermeister: Tel. 09225/6322
Herr Eugen Hain