Planen Sie eine Modernisierung oder einen Umbau und benötigen eine professionelle Kostenschätzung für die Bank? Mit Bauexperts, Ihrem bundesweiten Partner für Sachverständigen-Dienstleistungen, erhalten Sie flexibel und kosteneffizient eine präzise Schätzung der Umbau- oder Modernisierungskosten.
Plausibilitätsprüfung durch einen Bauexperts-Sachverständigen
Für nur 199,00 Euro (inkl. MwSt.) können Sie Ihre selbst erstellte Kostenschätzung von einem erfahrenen Bauexperts-Sachverständigen auf Plausibilität überprüfen lassen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.
Wozu brauche ich eine Plausibilitätsprüfung meiner Kostenschätzung?
Selbst erstellte Kostenschätzungen für Modernisierungsmaßnahmen können von den tatsächlichen Kosten erheblich abweichen. Wir empfehlen daher eine Plausibilitätsprüfung durch einen unserer Sachverständigen.
Vorteile einer Plausibilitätsprüfung:
- Sicherheit: Gewährleistung der Genauigkeit Ihrer Daten.
- Zuverlässigkeit: Reduzierung des Risikos von erheblichen Kostenabweichungen.
- Kostendetails: Detailliertere Aufstellung aller Kosten.
- Anerkennung durch die Bank: Erhöhte Akzeptanz und Vertrauen der finanzierenden Bank in Ihre Kostenschätzung.
Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Modernisierungsrechner für eine Kosteneinschätzung!
Sie können unseren kostenlosen Modernsierungsrechner für eine sofortige Kostenschätzung Ihrer geplanten Modernisierungsmaßnahmen nutzen. Das Ergebnis der Kostenschätzung kann unser Sachverständiger gemeinsam mit Ihnen durchgehen und für die Plausibilitätsprüfung nutzen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.
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Musterbeispiel für Kostenschätzung einer Modernisierung
Sie können hier ein Musterbeispiel für eine Kostenschätzung herunterladen, die Sie bei einer Plausibilitätsprüfung durch unseren Sachverständigen erhalten.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis ich die Kostenschätzung erhalte?
Bei der Plausibilitätsprüfung durch einen Sachverständigen dauert es in der Regel 1-2 Werktage, bis Sie eine geprüfte Kostenschätzung erhalten.
Ist die Kostenschätzung für die Bank geeignet?
Ja, die Kostenschätzungen, die durch einen Bauexperts-Sachverständigen geprüft und unterschrieben wurden, sind banktauglich und erfüllen alle Anforderungen.
Wie erstellt man eine Kostenschätzung?
Die Grundlage für eine Kostenschätzung ist ein Kostenrahmen in Anlehnung an die DIN 276. Die Gesamtkosten werden in einzelne Kostengruppen aufgeteilt. Der DIN-Kostenrahmen umfasst grundsätzlich 8 Kostengruppen, jeweils mit einer Gliederungstiefe von drei Ebenen. Bei der Kostenschätzung wird lediglich die erste Ebene relevant.
Wie genau ist eine Kostenschätzung?
Bei der Kostenschätzung bedienen wir uns statistischen Daten aus bereits realisierten Vorhaben. Wie der Begriff Kostenschätzung schon verdeutlicht, geht es in diesem Schritt der Kostenermittlung mehr um eine Schätzung, weniger um eine exakte Berechnung. Je weiter Sie in die einzelnen Stufen der Kostenermittlung vorstoßen, umso genauer wir die Genauigkeit. Mit der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung wird eine Genauigkeit von +/- 30 % erzielt. Die Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung weißt eine Genauigkeit von +/- 20 % auf. Der Kostenanschlag im Rahmen der Ausschreibung hat eine Genauigkeit von etwa +/- 10 %.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?
Bei der Kostenschätzung handelt es sich um eine Schätzung der zu erwartenden Baukosten, während die Kostenberechnung eine angenäherte Kostenermittlung darstellt. Die Kostenfeststellung am Ende des Projekts auf Grundlage der Abrechnung ermittelt die tatsächlichen Kosten. Der Toleranzrahmen ist bei der Kostenschätzung mit bis zu +/- 30 % am größten.
Wann macht man eine Kostenschätzung?
Die Kostenschätzung macht deutlich, welche Kosten zu erwarten sind. Kostentransparenz hilft dabei, in einem frühen Stadium zu entscheiden, ob sich der Bau lohnt. So gelingt es schon früh, Aufwand und Kosten in etwa abzuschätzen. Für die Finanzierung der Kosten ist immer eine Kostenschätzung durch eine qualifizierte Person erforderlich.
Bieten Sie auch einen Vor-Ort Service an?
Selbstverständlich! Falls Sie eine detaillierte Kostenschätzung nach DIN 276 direkt vor Ort benötigen, kommt einer unserer bundesweiten Bauexperts-Sachverständigen zu Ihrer Immobilie, nimmt alle relevanten Details auf und erstellt eine umfassende Kostenschätzung. Unser Full-Service wird transparent nach Stunden abgerechnet – 160,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Stunde.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Guttenberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Guttenberg kommen bzw. sich nicht in Guttenberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Guttenberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Geschichte der Gemeinde Guttenberg ist eng verknüpft mit der Geschichte der Guttenberger Adelsfamilie. Sie war seit der Gründung bis 1848 die prägende Kraft der Gemeinde und ihrer Bewohner. 1148 wurde erstmals ein Familienmitglied derer von Guttenberg erwähnt. Es war Gundeloh von Plassenberg, ein Ministerialer des Grafen Berthold von Andechs auf der Plassenburg ob Kulmbach. Die Familie hatte damals ihren Grundbesitz hauptsächlich in den Bereichen Wolfskehle und Fischergasse, die der Stadtmauer von Kulmbach vorgelagert waren. Weiter verfügten sie über Streubesitz bis nach Kupferberg und in Melkendorf, wo sie auch das Patronatsrecht für die Pfarrkirche vom Würzburger Bischof zu Lehen hatten. Vermutlich lag ihr Stammsitz am Zusammenfluss von Weißem und Roten Main, dem Steinenhaus. Um 1250 teilte sich die Familie in 2 Linien und 1239 wird erstmals belegt, dass sich ein Teil den Namen Henlein gab. Die Henlein-Linie schloss sich eng an die Herren auf der Plassenburg, da ihr Besitz zu gering und zu nahe an der Plassenburg lag, um eine eigene adelige Herrschaft zu bilden. Die andere Familie konnte mit Willebrand von Plassenberg das Gebiet zwischen Untersteinach und Neuensorg von den edelfreien Walpoten, einem ehemals bedeutsamen Geschlecht erwerben, weil diese aufgrund ihres Machtverfalls zum Verkauf gezwungen waren.
Einige herrschaftliche Gebäude der Adelsfamilie Guttenberg prägen das Erscheinungsbild der Gemeinde. Hervorstechend ist das prominent gelegene Schloss Guttenberg, sowie das Untere Schloss, von dem noch das Hauptgebäude am Bienengarten Nr. 2 erhalten ist. Erbauer der Burg war, mit Zustimmung von Bischof Wulfing, Heinrich von Plassenberg, der den Besitz aller bisherigen Familienlinien auf sich vereinigen konnte. Er gilt als der Stammvater aller von Guttenberg und gelobte, für sich und seine Erben, mit der Burg, den Bischof und die Bamberger Kirche in aller Not und zu jeder Zeit zu respektieren.
Der Guttenberger Adelsfamilie ist es gelungen, über die Jahrhunderte hinweg ihren Besitz zu erhalten. Am Ortseingang erstrahlt ihr Schloss auf der Anhöhe eingebettet in prächtigem Laubwald.
Im Jahr 1951 beantragten die 120 Einwohner des Ortsteiles Neuguttenberg die Umgemeindung nach Traindorf. Bei einer Abstimmung stimmten 80 % für die Umgliederung. Am 1. Januar 1964 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Gebietsänderung.
Guttenberg ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach. Mit weniger als 500 Einwohnern ist es die kleinste selbständige Gemeinde in Oberfranken. Die Gemeinde Guttenberg liegt am Südostrand des Naturparks Frankenwald.
Die Gemeinde Guttenberg hat gemeinsam mit der Gemeinde Untersteinach im Jahr 2007 in Untersteinach, Am Bühl 8 eine moderne Kindertagesstätte, bestehend aus Kindergarten und Hort, errichtet. Im Jahr 2009 wurde dann noch eine Kinderkrippe an das bestehende Gebäude angebaut.
Wichtige Anlaufstellen:
Gemeindekanzlei Guttenberg:
Tel.: 09225/283
Fax: 09225/9515-30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Erster Bürgermeister: Tel. 09225/6322
Herr Eugen Hain