Baugutachter Guttenberg
Jürgen Zimmermann
Bausachverständiger und Baugutachter
Eichbergstraße 11 a95369 Untersteinach
Tel: 09225 985 90 40
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Qualifikation
- Staatlich geprüfter Bautechniker
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Bauschadenbewertung
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Guttenberg steht Ihnen Herr Jürgen Zimmermann als Baugutachter zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Jürgen Zimmermann kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Guttenberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Guttenberg kommen bzw. sich nicht in Guttenberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Guttenberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Geschichte der Gemeinde Guttenberg ist eng verknüpft mit der Geschichte der Guttenberger Adelsfamilie. Sie war seit der Gründung bis 1848 die prägende Kraft der Gemeinde und ihrer Bewohner. 1148 wurde erstmals ein Familienmitglied derer von Guttenberg erwähnt. Es war Gundeloh von Plassenberg, ein Ministerialer des Grafen Berthold von Andechs auf der Plassenburg ob Kulmbach. Die Familie hatte damals ihren Grundbesitz hauptsächlich in den Bereichen Wolfskehle und Fischergasse, die der Stadtmauer von Kulmbach vorgelagert waren. Weiter verfügten sie über Streubesitz bis nach Kupferberg und in Melkendorf, wo sie auch das Patronatsrecht für die Pfarrkirche vom Würzburger Bischof zu Lehen hatten. Vermutlich lag ihr Stammsitz am Zusammenfluss von Weißem und Roten Main, dem Steinenhaus. Um 1250 teilte sich die Familie in 2 Linien und 1239 wird erstmals belegt, dass sich ein Teil den Namen Henlein gab. Die Henlein-Linie schloss sich eng an die Herren auf der Plassenburg, da ihr Besitz zu gering und zu nahe an der Plassenburg lag, um eine eigene adelige Herrschaft zu bilden. Die andere Familie konnte mit Willebrand von Plassenberg das Gebiet zwischen Untersteinach und Neuensorg von den edelfreien Walpoten, einem ehemals bedeutsamen Geschlecht erwerben, weil diese aufgrund ihres Machtverfalls zum Verkauf gezwungen waren.
Einige herrschaftliche Gebäude der Adelsfamilie Guttenberg prägen das Erscheinungsbild der Gemeinde. Hervorstechend ist das prominent gelegene Schloss Guttenberg, sowie das Untere Schloss, von dem noch das Hauptgebäude am Bienengarten Nr. 2 erhalten ist. Erbauer der Burg war, mit Zustimmung von Bischof Wulfing, Heinrich von Plassenberg, der den Besitz aller bisherigen Familienlinien auf sich vereinigen konnte. Er gilt als der Stammvater aller von Guttenberg und gelobte, für sich und seine Erben, mit der Burg, den Bischof und die Bamberger Kirche in aller Not und zu jeder Zeit zu respektieren.
Der Guttenberger Adelsfamilie ist es gelungen, über die Jahrhunderte hinweg ihren Besitz zu erhalten. Am Ortseingang erstrahlt ihr Schloss auf der Anhöhe eingebettet in prächtigem Laubwald.
Im Jahr 1951 beantragten die 120 Einwohner des Ortsteiles Neuguttenberg die Umgemeindung nach Traindorf. Bei einer Abstimmung stimmten 80 % für die Umgliederung. Am 1. Januar 1964 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Gebietsänderung.
Guttenberg ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach. Mit weniger als 500 Einwohnern ist es die kleinste selbständige Gemeinde in Oberfranken. Die Gemeinde Guttenberg liegt am Südostrand des Naturparks Frankenwald.
Die Gemeinde Guttenberg hat gemeinsam mit der Gemeinde Untersteinach im Jahr 2007 in Untersteinach, Am Bühl 8 eine moderne Kindertagesstätte, bestehend aus Kindergarten und Hort, errichtet. Im Jahr 2009 wurde dann noch eine Kinderkrippe an das bestehende Gebäude angebaut.
Wichtige Anlaufstellen:
Gemeindekanzlei Guttenberg:
Tel.: 09225/283
Fax: 09225/9515-30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Erster Bürgermeister: Tel. 09225/6322
Herr Eugen Hain